Ausbildung
Mindestalter:
- 21 Jahre
- 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation nach §4 Abs.1 BKrFQG sowie während oder nach einer berufsspezifischen Ausbildung
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Vorbesitz: Klasse B
Gültigkeit: 5 Jahre
Eingeschlossene Klassen: C1
Merkmale
KRAFTFAHRZEUGE AUSGENOMMEN DER KLASSEN AM,A1,A2 UND A
Zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen sowie max. 8 Personen außer dem Fahrer
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ANHÄNGERREGELUNG
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 750 kg sind frei
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