Ausbildung
Mindestalter:
- 21 Jahre
- 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation nach §4 Abs.1 BKrFQG sowie während oder nach einer Berufsspezifischen Ausbildung
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Vorbesitz: Klasse C
Gültigkeit: 5 Jahre
Eingeschlossene Klassen: BE, C1E, T, sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D
Merkmale
KRAFTFAHRZEUGE DER KLASSE C MIT ANHÄNGER
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg