Ausbildung
Mindestalter:
- 21 Jahre
- 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation nach §4 Abs.1 BKrFQG sowie während oder nach einer Berufsspezifischen Ausbildung
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Vorbesitz: Klasse B
Gültigkeit: 5 Jahre
Merkmale
KRAFTFAHRZEUGE AUSGENOMMEN DER KLASSEN AM,A1,A2 UND A
mehr als 8 Personen aber max. 16 Personen außer dem Fahrer und einer Länge von max. 8 Meter
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ANHÄNGERREGELUNG
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 750 kg sind frei
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