Zielgruppe
Alle Mitarbeiter, die innerhalb der Transportkette mit einem Gabelstapler arbeiten.
Ausbildung
Die Ausbildung erfolgt gemäß DGUV Vorschrift 68 (alt BGV D27) sowie DGUV Grundsatz 308-001 (alt BGG 925)
Es erfolgt eine schriftliche und praktische Prüfung
Dauer
2-3 Tage
Ausbildungsinhalte
Theoretischer Teil
– Rechtliche Grundlagen
– Unfallgeschehen
– Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten
– Antriebsarten
– Standsicherheit
– Betrieb allgemein
– Regelmäßige Prüfungen
– Umgang mit Last
– Sondereinsätze
– Verkehrsregeln / Verkehrswege
– Fahrübungen nach DGUV Grundsatz 308-001 (alt BGG 925)
Praktischer Teil
– Einweisung
– Sicherheitsbestimmungen
– Fahrübungen
– Lastenmitteldiagramm
– Lastenaufnahme
– Stapelübungen
– Schwierige Situationen
– Übung
Voraussetzungen
Mindestalter 18 Jahre und gesundheitliche Eignung zum führen von Gabelstaplern.
Abschluss
Personenbezogener ‚Fahrausweis für Flurförderzeuge‘
Gültigkeit
Der „Fahrausweis für Flurförderzeuge“ ist unbefristet gültig, bedarf jedoch einer jährlichen Unterweisung.