Zielgruppe
Alle Mitarbeiter, die Hubarbeitsbühnen bedienen.
Ausbildung
Die Ausbildung erfolgt gemäß DGUV Vorschrift 1; DGUV Grundsatz 308-008 und 309.003 sowie DGUV Regel 100-500
Es erfolgt eine schriftliche und praktische Prüfung
Dauer
2 Tage
Ausbildungsinhalte
Theoretischer Teil
– Rechtliche Grundlagen
– Arbeitsschutz
– Persönliche Schutzausstattung
– Aufbau/Abstützung
– Sicherheitsbestimmungen
– Fahren und Steuern / mit Funk
– Lastdiagramm
– Pflege und Wartung
Praktischer Teil
– Einweisung
– Sicherheitsbestimmungen
– Tägliche Einsatzprüfung
– Fahren und Steuern
– verschiedene Arbeitsbühnen
– Übungen
Voraussetzungen
Mindestalter 18 Jahre
Abschluss
Zertifikat sowie personenbezogener ‚Bedienerausweis für Arbeitsbühnen‘
Gültigkeit
Der „Bedienerausweis für Arbeitsbühnen“ ist unbefristet gültig